2. Die Herkunft von „mundieren“ oder „mundare“ Mundieren heißt in der Kanzleisprache „ins Reine schreiben“ (korrekt abschreiben, ausfertigen), daß es nachher durch Unterschrift und Besiegelung vollzogen werden kann. Mit Mundierung bezeichnet man in der Diplomatie und Aktenkunde, bzw. der früh-neuzeitlichen Kanzleipraxis den Vorgang, bei dem der festgelegte Text eines Schriftstückes […]